Beschreibung des Nutzungsobjektes:

Die als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene Strandfläche am Fähranleger Teufelsbrück liegt in Nienstedten und Klein-Flottbek. Die Böschung Richtung Elbchaussee ist teilweise bewachsen und die Brücken zum Fähranleger Teufelsbrück verlaufen über den Strand.

Nutzungshinweise:

– Das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Altona muss das Vorhaben vorab bewilligen. Der positive Bewilligungsbescheid muss bei der Buchungsanfrage als Anlage beigefügt werden.

– Gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten sind zwingend einzuhalten und akustische Störungen zu vermeiden.

– Dieses Objekt kann für alle definierten Nutzungszwecke (Film und Foto, Kameradrohne) gemietet werden. 

– Das Abfliegen sogenannter Drohnenschwärme ist verboten.

– Auf der Strandfläche gilt ein generelles Verbot für Fahrzeuge aller Art.                                                                                                                                                                                    

Details

  • Kategorien: Strandflächen
  • Detailbezeichnung: Flurstück 2637, Teile des Flurstücks 1064
  • Besonderheiten: Erholungsgebiet, Landschaftsschutzgebiet
  • Hintergrundkulisse: Fähranleger Teufelsbrück
  • Nutzungszweck: Film & Foto, Kameradrohne

Preis (zzgl. USt.): 1.000  pro Tag

Verfügbarkeit

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STRANDFLÄCHE TEUFELSBRÜCK ist für ausgewählte Daten verfügbar.



*Ein Nutzungstag beginnt um 8:00 Uhr und gilt bis 8:00 Uhr am Folgetag. Als Enddatum bitte den letzten Tag auswählen, an dem bis 8:00 Uhr genutzt wird.