ALLGEMEIN

Gibt es bestimmte Auflagen, die während der Nutzung zu beachten sind?

In der jeweiligen Beschreibung zum Mietobjekt findet man unter dem Punkt „Nutzungshinweise“ alle Auflagen, die während der gesamten Nutzungsdauer zu beachten und einzuhalten sind. Auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diese aufgeführt.

Wer trägt die Verkehrssicherungspflicht für das Nutzungsobjekt?

Während der gesamten Nutzungsdauer trägt der Nutzer die Verkehrssicherungspflicht und hat sicherzustellen, dass das Mietobjekt gesichert ist (auch vor Dritten).

Welche Zahlungsmethoden stehen bei der Buchung zur Verfügung?

Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf Rechnung.

Kann ein gebuchter Nutzungszeitraum wegen schlechten Wetters, Krankheit, Produktionsabsage o.ä. verschoben werden?

Im Falle einer Terminkollision oder Absage kann ein neuer Termin gebucht werden, welcher wiederum vorab genehmigt werden muss.

Was ist beim Nutzungszweck „Kameradrohne“ zu beachten?

Das Abfliegen sogenannter Drohnenschwärme ist bei der Nutzung aller Objekte strikt untersagt.

Weiterführende Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
https://www.hamburg-port-authority.de/de/themenseiten/drohnen-im-hamburger-hafen/
Drohnen – hamburg.de

Kann man die Objekte für Hochzeiten, Firmenfeiern oder ähnliches mieten?

Nein, das Mieten der Nutzungsobjekte für Privatveranstaltungen jeglicher Art ist nicht möglich. Ausschließlich die im Buchungstool dargestellten Nutzungszwecke sind buchbar und können je nach Objekt variieren.

Kann auf den Nutzungsobjekten übernachtet werden?

Nein, das Übernachten auf den Nutzungsobjekten sowie im Hafengebiet allgemein ist in jeglicher Form untersagt.

Wie sind die in dem Buchungsportal angegebenen Preise zu verstehen?

Alle in dem Buchungsportal ausgewiesenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Kann ich die Buchung stornieren, wenn ich bereits eine Buchungsbestätigung erhalten habe?

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung besteht keine Stornierungsmöglichkeit.

Was ist zu beachten, wenn ich meine Buchung storniere?

Wird die Buchung storniert, ist das Nutzungsentgelt zu 100% fällig.

Was ist im Rahmen des Genehmigungsprozesses noch zu beachten?

Bei der Buchungsbestätigung handelt es sich um die Zustimmung zur Flächenbereitstellung. Öffentlich-rechtliche Genehmigungen sind entsprechend der Nutzungen unbedingt eigenständig einzuholen. Hinweise erfolgen im Rahmen des Buchungseingangs.

PONTONS

Welche Nutzungszwecke sind auf den Pontonanlagen strikt untersagt?

Das Starten und Landen von Drohnen ist nicht gestattet.

Sind die Pontonanlagen mit dem Fahrzeug befahrbar?

Das Befahren der Pontonanlagen mit Fahrzeugen ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme besteht für die Landungsbrücke 10 – nach Einholung einer Befahrgenehmigung.

Müssen Schwimmwesten auf den schwimmenden Anlagen getragen werden?

Nein, jedoch gibt es Mietobjekte, bei denen die HPA aufgrund der baulichen Beschaffenheit zum Tragen von Schwimmwesten rät.

Können Aufbauten auf den schwimmenden Anlagen errichtet werden?

Nein, es ist nicht erlaubt, feste Aufbauten auf den schwimmenden Anlagen zu errichten.

STRANDFLÄCHEN

Was ist bei der Nutzung der Strandflächen zu beachten?

Das Bezirksamt Altona ist als Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der Landschaftsschutzverordnung zuständig. Jegliche Vorhaben sind ihr vorab mitzuteilen. Weitere Details sind bei der jeweiligen Strandfläche in den Nutzungshinweisen aufgeführt.

Gibt es weitere Auflagen, die zu beachten sind?

Abhängig vom Mietobjekt erteilt das HPA Anlagenmanagement Ufer weitere Auskünfte. In diesem Fall wird nach Buchungseingang explizit dazu aufgefordert, die entsprechende Abteilung über das Vorhaben zu informieren.