Allgemeine Vertragsbedingungen für den Abschluss von Nutzungsverträgen über das Web-Portal der Hamburg Port Authority (AGB Nutzungsverträge Webportal)

zwischen

der Hamburg Port Authority, Anstalt öffentlichen Rechts (AöR),
Neuer Wandrahm 4, 22527 Hamburg
Telefon: +49 40 42847-0,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Meier und
den  Geschäftsführer Herrn Friedrich Stuhrmann,
USt-Identifikations-Nr.: DE DE243314560

– im Folgenden

– „HPA“ –

und

dem Kunden

– im Folgenden

– „Nutzerin“ –

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der HPA und der Nutzerin gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzerin werden nicht anerkannt, es sei denn, die HPA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Das Immobilien Web-Portal der HPA richtet sich an Unternehmer, mithin jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt sowie an hoheitliche Träger und gemeinnützige Organisationen. Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den gewerblich zulässigen Zwecken im Sinne des Hafenentwicklungsgesetzes.

§ 2 Vertragsschluss

(1)

Die Nutzerin erhält über die Buchungsmaske Informationen zur zeitlichen Verfügbarkeit, Lage, Objektbeschreibung, Preis und Lichtbilder zu den jeweiligen verfügbaren Nutzungsobjekten der HPA. Über den Button „Anfrage senden“ gibt die Nutzerin ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages zu den in der Buchungsmaske enthaltenen Konditionen (u.a. Nutzungszeit, Nutzungspreis, Nutzungszweck) ab.

Vor Abschicken der Anfrage kann die Nutzerin die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Anfrage kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn die Nutzerin durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in ihre Anfrage aufgenommen hat.

(2) Die HPA schickt daraufhin der Nutzerin eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Nutzungsanfrage der Nutzerin nochmals aufgeführt wird und die die Nutzerin ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Anfrage der Nutzerin bei der HPA eingegangen ist und stellt keine Annahme der Anfrage dar.

(3) Die HPA behält sich ausdrücklich einen Zeitraum von 48 Stunden (zwei Werktagen) für die Prüfung der Anfrage der Nutzerin vor. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die HPA zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Nutzungsvertragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail werden der Nutzerin der Vertragstext und Objektbeschreibung sowie diese AGB auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.

(4) Eine Stornierung (Rücktritt) durch die Nutzerin ist, gleich aus welchem Grund, ausgeschlossen, es sei denn der zur Stornierung berechtigende Grund befindet sich ausschließlich in der Risikosphäre der HPA. Hoheitliche Auflagen und Einschränkungen, welche aufgrund der derzeit bestehenden COVID-19 Pandemie getroffen werden, gelten zwischen den Parteien als betriebliches Risiko der Nutzerin und berechtigen nicht zum Rücktritt oder einer Anpassung des Nutzungsvertrages. Es wird klargestellt, dass die Nutzerin in diesen Fällen weiterhin zur Zahlung des vereinbarten Nutzungszinses verpflichtet ist.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 3 Verfügbarkeit des Nutzungsobjekts

(1) Die von der HPA ermittelten Verfügbarkeiten geben nur den derzeit aktuellen Verfügbarkeitsstatus des Nutzungsobjekts wieder. Die Verfügbarkeit des Nutzungsobjekts kann sich kurzfristig, insbesondere bei Eingehen mehrere Nutzungsanfragen von Nutzungsinteressenten zum gleichen Termin, öffentlich-rechtlichen Auflagen oder aufgrund kurzfristig notwendigen Eigenbedarfs, ändern. In diesem Fall teilt die HPA der Nutzerin per E-Mail die Nichtverfügbarkeit des ausgewählten Nutzungsobjekts mit. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(2) Die HPA ist berechtigt, der Nutzerin das Nutzungsobjekt zu einem alternativen Zeitpunkt anzubieten. Ein Vertrag kommt in diesem Fall erst mit ausdrücklicher Annahme des Angebots durch die Nutzerin zustande.

§ 4 Beschaffenheit, Übergabe und Rückgabe

(1) Die Nutzerin übernimmt das Nutzungsobjekt im vorhandenen Zustand. Ergänzungen können sich aus der Objektbeschreibung in der Buchungsmaske ergeben, die auch Bestandteil des der Nutzerin zugehenden Vertragstextes wird. Eine Gewährleistung durch die HPA für einen bestimmten Zustand des Nutzungsobjekts oder für die tatsächliche oder rechtliche Möglichkeit des von der Nutzerin avisierten Nutzungszwecks wird nicht gegeben.

(2) Die HPA übergibt das Nutzungsobjekt zum Beginn der Nutzungsdauer an die Nutzerin.

(3) Eine Veränderung des Nutzungsobjekts ist nicht zulässig. Die Nutzerin ist im Rahmen des Nutzungszwecks berechtigt, eine etwaig erforderliche Medienversorgung (Strom, Gas, Wasser) auf eigene Kosten für die Nutzungsdauer herzustellen.

(4) Die Nutzerin hat alle für den Nutzungszweck erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen. Weder der Nutzungsvertrag noch diese AGB ersetzen etwaig erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen. Sollte dennoch eine Nutzung vorgenommen werden, wird die HPA eine Nutzungsgebühr in doppelter Höhe gegenüber der Nutzerin geltend machen.

(5) Die Nutzerin ist verpflichtet, das Nutzungsobjekt nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses vollständig geräumt und in vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben.

§ 5 Nutzungspreis und Zahlungsmodalitäten

(1) Alle Nutzungspreise, die auf dem Buchungsportal der HPA angegeben sind, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Rechnung. Die HPA erstellt über den Gesamtbetrag sowie die Fälligkeit eine gesonderte Rechnung.

(3) Ist die Fälligkeit der Zahlung in der Rechnung nach dem Kalender bestimmt, so kommt die Nutzerin bereits durch Versäumung des Termins in Verzug.

(4) Die Verpflichtung der Nutzerin zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die HPA nicht aus.

§ 6 Haftung und Verkehrssicherung

(1) Ansprüche der Nutzerin auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Nutzerin aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der HPA, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die HPA nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Nutzerin aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der HPA, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die HPA den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

(5) Die Nutzerin übernimmt für die Dauer des Nutzungsverhältnisses die Verkehrssicherungspflicht für die überlassenen Flächen. Dies umfasst insbesondere die Absicherung des Nutzungsobjekts gegen den unbefugten Zutritt Dritter.

(6) Die Nutzerin haftet für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die der HPA durch die Nutzerin, deren Mitarbeiter oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen entstehen. Die Nutzerin hält die HPA vollständig von etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter frei, welche im Zusammenhang mit der Nutzung gegen die HPA geltend gemacht werden.

(7) Von der Nutzung durch die Nutzerin betroffene Dritte sind von dieser rechtzeitig zu informieren. Beeinträchtigung oder Inanspruchnahme von Flächen oder Einrichtungen Dritter dürfen nur mit deren Zustimmung erfolgen. Der Betrieb der HPA darf durch die Nutzerin nicht gestört werden.

(8) Es ist sicherzustellen, dass keine wassergefährdeten Stoffe direkt oder indirekt in das Gewässer gelangen. Die Sicherheitsbestimmungen anderer zuständiger Behörden und Gesetze sind zu beachten.

(9) Das Gewässer, insbesondere die Gewässerbehörde, ist von Unrat und Gegenständen freizuhalten.

(10) Gesunkene Gegenstände sind auf eigene Kosten zu bergen.

§ 7 Geistiges Eigentum

(1) Sofern nicht anders angegeben sind die Software, die für das Buchungsportal genutzt wird, sowie das geistige Eigentum (einschließlich der Urheberrechte) an den Inhalten und Anwendungen auf unserer Plattform Eigentum der HPA.

(2) Die HPA hat das ausschließliche Eigentumsrecht an allen Rechten, Titeln und Nutzungsansprüchen (dem gesamten geistigen Eigentum), dem Aussehen und der Gestaltung (inklusive Infrastruktur) der Plattform, über die der Service verfügbar ist (einschließlich aller Inhalte). Die Nutzerin ist ohne explizite schriftliche Erlaubnis nicht berechtigt, Inhalte zu kopieren, zu scrapen, zu verlinken (durch Hyper- oder Deeplinks), zu veröffentlichen, dafür zu werben, zu vermarkten, zu integrieren, zu beziehen, zu benutzen, zu verbinden oder anderweitig zu nutzen. Jeglicher rechtswidriger Gebrauch und jede der genannten Handlungen oder Verhaltensweisen bedeutet eine wesentliche Verletzung unserer Rechte am geistigen Eigentum (einschließlich Urheberrecht und Datenbankurheberrecht).

§ 8 Datenschutzbestimmungen

(1) Die Nutzerin ist davon informiert, dass die das Vertragsverhältnis betreffenden Daten im Rahmen der Nutzungsvertragsverwaltung auf Datenträger gespeichert und nach den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet werden.

(2) Der Nutzerin ist bekannt, dass die HPA aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen zur Offenlegung verpflichtet sein kann. Diesbezügliche Pflichten können insbesondere aufgrund des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) oder der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestehen. Die Datenschutzhinweise zur DSGVO gemäß Anlage 8.2 enthalten einen Überblick über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogenen Daten durch die HPA. Die Datenschutzhinweise werden Bestandteil des Nutzungsvertrages.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Die Nutzerin ist davon informiert, dass die das Vertragsverhältnis betreffenden Daten im Rahmen der Vertragsverwaltung auf Datenträger gespeichert und nach den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet werden.

(2) Der Nutzerin ist bekannt, dass die HPA aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen zur Offenlegung verpflichtet sein kann. Diesbezügliche Pflichten können insbesondere aufgrund des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) oder der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestehen.

(3) Der Nutzungsvertrag und die damit verbundene Rechte und Pflichten dürfen nicht auf Dritte übertragen werden.

(4) Den Anweisungen von Polizei, Feuerwehr, dem Polderbeauftragten und Mitarbeitern der HPA ist unverzüglich Folge zu leisten. Die Nutzerin ist verpflichtet, den Mitarbeitern der HPA jederzeit Zutritt zum Nutzungsobjekt zu gestatten.

(5) Es wird darauf hingewiesen, dass das Nutzungsobjekt im nicht hochwassersicheren Bereich des Hafengebiets liegt und daher bei etwa eintretendem extremem Hochwasser eine Überflutungsgefahr gegeben ist.

(6) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

Anlage 8.2. Datenschutzhinweise gemäß DSGVO