– Der genutzte Bereich sowie Ausrüstungsgegenstände sind so zu sichern, dass Dritte nicht behindert und gefährdet werden. Dabei dürfen Gegenstände nicht im Untergrund verschraubt oder anderweitig befestigt werden.
– Die Nutzung der Böschung ist untersagt. Es ist ausreichend Abstand zur Böschung zu halten.
– Betroffene Anlieger sind rechtzeitig zu informieren.
Beeinträchtigungen oder Inanspruchnahme von Flächen oder Einrichtungen der Anlieger dürfen nur mit deren Zustimmung erfolgen.
– Es muss sichergestellt werden, dass die Beleuchtung blendfrei für Schiff-, Eisenbahn- und Straßenverkehr ist. Bei Beschwerden muss das Vorhaben eingestellt werden.
– Dieses Objekt kann für alle definierten Nutzungszwecke (Film und Foto, Kameradrohne) gemietet werden.
– Das Abfliegen sogenannter Drohnenschwärme ist verboten.
– Das Betreten des ISPS-Bereichs entlang des Kais ist untersagt.
– Der Zugang zu den ISPS Plätzen muss jederzeit für alle Berechtigten gewährleistet sein.